Baubegleitung Brandschutz

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben und stellen sicher, dass alle brandschutztechnischen Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden und führen alle brandschutztechnischen Unterlagen für die Bauabnahme zusammen.

Brandschutztechnische Baubegleitung

Nach der erfolgreichen Genehmigung der Bauplanungen können wir Sie im Rahmen der Ausführungsplanungen und Objektüberwachung brandschutztechnisch begleiten. Dies setzt allerdings die Erstellung des Brandschutzkonzepts durch uns voraus.

Leistungsumfang

Unser Leistungsbild für die Ausführungsplanung und Objektüberwachung orientiert sich dabei eng an der AHO-Schriftenreihe Nr. 17 „Leistungen im Brandschutz“ in den Leistungsphasen 5 und 8 (Stand Juni 2015). Dabei können wir Ihnen die beiden Leistungsphasen als Komplettpaket anbieten.Die Kosten für das Komplettpaket hierfür können wir Ihnen bereits im Rahmen der Beauftragung der Leistungsphasen 1- 4 (siehe Brandschutzkonzepte) nennen, so dass hier keine unvorhergesehenen Kosten für Sie entstehen.

Prüfung der Baugenehmigung

Wir prüfen die Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept.

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Kontrolle der Brandschutzdokumente

Wir kontrollieren die vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz.

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Prüfen zusätzlicher Sachverhalte

Wir prüfen, inwieweit zusätzlich genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind.

Ausführungsprüfung

Wir prüfen die Ausführung des Objekts auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten.

Vorbereitung behördlicher Termine

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen und Begehungen.

Erstellen eines Statusberichts

Wir erstellen Ihnen einen Statusbericht, einschließlich der Bewerten für die Inbetriebnahme.

Sprechen Sie uns gerne für die Erstellung eines Brandschutzkonzepts an und reagieren Sie ganz flexibel auf die Anforderungen der Baugenehmigung (Übereinstimmungserklärung des Sachverständigen).

Bitte beachten Sie, dass wir eine Fachbauleitung Brandschutz in diesem Rahmen nicht übernehmen können.